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Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Angebot und Vertragsabschluss.
    UK-Heizöl u. Tankservice
    Allgemeine Geschäftsbedingungen
    a) Allen Vereinbarungen und Angeboten liegen diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen zugrunde. Sie gelten durch die Auftragserteilung oder die Annahme der
    Lieferung als anerkannt. Sämtliche Bedingungen des Käufers, die die UK-Heizöl u. Tankservice nicht schriftlich anerkennt, sind für die UK-Heizöl u. Tankservice
    auch dann unverbindlich, wenn sie ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
    b) Angebote sind freibleibend. Mündliche Erklärungen von der UK-Heizöl u. Tankservice sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
    c) Erhält die UK-Heizöl u. Tankservice nach Vertragsabschluss Kenntnis von Tatsachen über eine wesentliche Verschlechterung der Vermögenslage des Käufers;
    die nach pflichtgemäßem kaufmännischen Ermessen geeignet sind, ihren Anspruch auf die Gegenleistung zu gefährden, so kann die UK-Heizöl u. Tankservice bis
    zum Zeitpunkt ihrer Leistungsstellung einer geeigneten Sicherheit binnen angemessener Frist oder Leistung bei Gegenleistung verlangen. Erst wenn der Käufer
    dem berechtigen Verlang der UK-Heizöl u. Tankservice nicht oder nicht rechtzeitig nachgekommen ist, dann die UK-Heizöl u. Tankservice vom Vertrag
    zurücktreten.
  2. Beschaffenheit der Ware.
    Alle Muster, Proben und Analysedaten geben unverbindliche Anhaltspunkte für die durchschnittliche Beschaffenheit der Ware. Bei fester Zusicherung
    bestimmter Eigenschaften sind Abweichungen im handelsüblichen Rahmen zulässig. Bestimmte zugesagte Eingangstemperaturen gelten nur als annähernd.
  3. Lieferung
    a) Allgemeines. Die UK-Heizöl u. Tankservice ist nur im Rahmen der ihr tatsächlich zur Verfügung stehenden Mengen zur Lieferung verpflichtet. Bei
    Warenmangel ist sie berechtigt, Mengenkürzungen vorzunehmen. Werden in diesem Fall zusätzliche Bezugsquellen in Anspruch genommen und treten dadurch
    Verteuerungen ein, kann die UK-Heizöl u. Tankservice die Mehrkosten auch bei fester Preisabsprache dem Kaufpreis zuschlagen. Ablehnung der Mehrkosten
    durch den Käufer gibt der UK-Heizöl u. Tankservice die Rechte nach Ziffer 3.i).
    b) Liefermenge. Für die Feststellung der Liefermenge ist das bei der Versandstelle ermittelte Gewicht bzw. Volumen allein maßgebend.
    c) Lieferfrist. Lieferfristzusagen von der UK-Heizöl u. Tankservice sind nur annähernde; für ihre Einhaltung nehmen wir keine Garantie.
    d) Beförderungsart und –weg. Die UK-Heizöl u. Tankservice ist berechtigt, im Bedarfsfall auch eine andere als die vereinbarte Beförderungsart oder
    Umschließung oder einen anderen Beförderungsweg zu wählen, zusätzliche Kosten gehen zu Lasten des Käufers. Lehnt der Käufer in diesem Falle den Bezug ab,
    hat die UK-Heizöl u. Tankservice die Rechte nach Ziffer 3.i). Stehen der UK-Heizöl u. Tankservice vereinbarte Beförderungsmittel oder Umschließungen nicht zur
    Verfügung, wird sie von ihrer Verpflichtung zum Warentransport befreit. Die Angabe „frachtfrei Empfangsstation“ bedeutet bei Stückgut-Lieferungen „frachtfrei
    Stückgut-Bahnhof“.
    e) Gefahrtragung. Erfüllungsort für die Lieferung ist die Lieferstelle. Unabhängig von vereinbarten Lieferklauseln geht die Gefahr für Ware und Umschließung
    zum Zeitpunkt der Warenübernahme durch den Transportführer auf den Käufer über. Ansprüche an die UK-Heizöl u. Tankservice wegen unterwegs
    entstandener Verluste und Beschädigungen sind ausgeschlossen. Bei Franko-Preisstellung kann die UK-Heizöl u. Tankservice auch unfrei unter Vergütung der
    Frachtkosten liefern. Bei cif-Lieferung hat der Käufer im Schadensfall nur Anspruch auf die Versicherungsleistung.
    f) Abnahme. Nimmt der Käufer die Ware nicht vereinbarungsgemäß ab, ist die UK-Heizöl u. Tankservice berechtigt, die fälligen Lieferungen ganz oder teilweise
    ohne Mahnung oder Stellung einer Nachfrist auf seine Rechnung und Gefahr auszuführen oder die Ware auf seine Kosten einzulagern und als geliefert in
    Rechnung zu stellen oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Alle Kosten, die durch vom
    Käufer gewünschte Teilung der gekauften Menge, durch verspätete Abnahme oder verspätete Bereitstellung von Transportraum entstehen, gehen zu Lasten des
    Käufers.
    g) Beanstandungen/Mängel. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware sofort nach Eingang zu prüfen. Beanstandungen sind unverzüglich und vor Entleerung der zum
    Transport benutzten Gebinde unter Einsendung eines 1-kg-Musters geltend zu machen und unverzüglich auch schriftlich zu begründen. Die Kosten für die
    Nachprüfung trägt der Käufer, sofern sich die Reklamation als unbegründet erweist. Der Käufer hat in allen Fällen für die Wahrung etwaiger Rückgriffsrechte
    gegen den Transportführer zu sorgen. Bei tatsächlichen Mängeln der gelieferten Ware hat der Käufer nur Anspruch auf Kaufpreisminderung. Die UK-Heizöl u.
    Tankservice ist berechtigt, Ersatzware zu liefern. Sollte die UK-Heizöl u. Tankservice aus irgendeinem Rechtsgrund zum Schadenersatz verpflichtet sein, bleiben
    mittelbare Schäden (Folgeschäden) davon ausgenommen.
    Bei Mängelrügen von Privatabnehmern innerhalb der gesetzlichen Fristen werden wir nach unserer Wahl ebenfalls Ersatzlieferungen durchführen oder dem
    Käufer einen Preisnachlass einräumen. Ist auch die Ersatzlieferung mangelhaft, steht dem Käufer das Recht auf Wandelung oder Minderung zu.
    h) Nebenkosten. Ist die Ware zum Zeitpunkt der Lieferung mit erhöhten oder zusätzlichen, gegenüber den dem Vertrag zugrunde liegenden Nebenkosten wie
    Zölle, Frachten, Abgaben, Steuern und dergleichen belastet, so ändert sich der Verkaufspreis entsprechend, unabhängig davon, ob die zusätzliche Belastung
    Ware in- oder ausländischer Herkunft betrifft. Umwegfrachten, Klein-, Hochwasser- und Eiszuschläge können dem Preis hinzugerechnet werden. Für
    Privatabnehmer gilt der Preisvorbehalt nicht innerhalb der Viermonatsfrist des § 11 Nr. 1 AGBG.
    i) Höhere Gewalt. Höhere Gewalt (z.B. Betriebsstörungen auf den Werken, Feuer, Streik, Aussperrung, Stillegung, behördliche Maßnahmen, mangelnde Zufuhr
    an Rohstoffen, Behinderung in der üblichen Beschickungsart usw.) sowie andere unvorhergesehene oder unabwendbare Ereignisse, die die Lieferung – auch
    soweit Vorlieferanten von der UK-Heizöl u. Tankservice betroffen sind – verhindern oder erschweren berechtigt die UK-Heizöl u. Tankservice zu Preiszuschlägen
    und/oder zum vollen oder teilweisen Vertragsrücktritt ohne Verpflichtung zum Schadenersatz.
    k) Steuerhaftung. Der Käufer garantiert bei steuerbegünstigten Lieferungen das Vorliegen der entsprechenden rechtlichen Voraussetzungen und die Einhaltung
    der mineralölsteuerlichen Vorschriften. Der Käufer stellt die UK-Heizöl u. Tankservice insoweit von allen fiskalischen Ansprüchen frei, auch wenn er bzw. ein
    Nacherwerber keinen unmittelbaren Besitz an der Ware erlangt.
    l) Sicherheitsvorschriften. Der Käufer haftet bei Selbstabholung für die Einhaltung der für die UK-Heizöl u. Tankservice Lieferstellen geltenden
    Sicherheitsvorschriften und stellt die UK-Heizöl u. Tankservice insoweit von allen Schadenersatzansprüchen, insbesondere solchen gemäß § 1542 RVO, frei. Der
    Käufer ist für entsprechende Belehrung seiner Beauftragten verantwortliche.
  4. Umschließungen. Bei Lieferung in des Käufers Umschließungen (Schiffe, Kesselwagen, Tankwagen, Fässer, Drums usw.) sind diese auf Rechnung und Gefahr
    des Käufers füllfertig und in einwandfreiem Zustand termingerecht an die Lieferstelle zu bringen. Die UK-Heizöl u. Tankservice ist nicht verpflichtet, des Käufers
    Umschließungen vor Befüllung auf Eignung zu prüfen. Jeder Schaden, der sich aus Unsauberkeit oder sonstigen Mängeln der Umschließungen ergibt, geht zu
    Lasten des Käufers.
    Für Beschädigungen an des Käufers Umschließungen auf der Lieferstelle haftet die UK-Heizöl u. Tankservice nur bei Verschulden. Die Haftung von der UK-Heizöl
    u. Tankservice für Schäden, die sich aus Verzögerungen bei der Befüllung der vom Käufer beigestellten Umschließungen ergeben können, ist ausgeschlossen.
    Die Gefahr (einschließlich höhere Gewalt) für alle von der UK-Heizöl u. Tankservice beigestellten Umschließungen trägt der Käufer vom Versand bis zur
    Wiederankunft an der vereinbarten Rückstelladresse.
    Die UK-Heizöl u. Tankservice-Umschließungen dürfen nicht zu anderen Zwecken als für den Transport der verkauften Ware benutzt werden. Der Käufer ist nicht
    berechtigt, sie wegen irgendwelcher Gegenansprüche zurückzuhalten.
    Muss die Ware beim Verkäufer angewärmt werden, darf dies nur unter Beachtung aller hierfür bestehenden Vorschriften geschehen. Für Schäden infolge
    unsachgemäßer Behandlung der Umschließung haftet der Käufer.
    Verluste und Beschädigungen sind unter Beifügung amtlicher Bescheinigungen sofort anzuzeigen. Die UK-Heizöl u. Tankservice ist im Falle des Verlustes, der
    Zerstörung oder Beschädigung sowie bei nicht fristgerechter Rückgabe berechtigt, die Lieferung gleichwertiger Umschließungen oder den jeweiligen
    Wiederbeschaffungspreis zu verlangen. Im Einzelnen gilt für von der UK-Heizöl u. Tankservice beigestellte Umschließungen folgendes:
    a) Leihgebindeversand. Leihgebinde stellt die UK-Heizöl u. Tankservice bis zu 3 Monate mietfrei zur Verfügung. Treffen die Fässer innerhalb dieser Frist nicht bei
    der aufgegebenen Rückstelladresse ein, ist die UK-Heizöl u. Tankservice unbeschadet des Anspruchs auf Ersatzlieferung bzw. Erstattung des
    Wiederbeschaffungswertes berechtigt, die übliche Miete bis zur tatsächlichen Rückkunft bzw. bis zur Regelung des Schadenersatzes zu berechnen.
    b) Kesselwagenversand. Für die Eingangskontrolle gelten die besonderen UK-Heizöl u. Tankservice-Richtlinien. Der Käufer ist verpflichtet, Kesselwagen sofort
    nach Eintreffen zu entleeren und mangels anderer Vereinbarungen unverzüglich an die Versandstelle zurückzusenden. Leihkesselwagen werden für Hin- und
    Rücklauf sowie 48stündige Entleerungszeit (bei Heizöl-Lieferung 24 Std.) unentgeltlich bereitgestellt. Bei Überschreitung der Frist ist je Wagen für alle weiteren
    angefangenen 24 Stunden die übliche Verzögerungsgebühr zu zahlen.
    Die von der Eisenbahn vorgesehenen Sätze für Bereitstellung von Privat-Kesselwagen stehen der UK-Heizöl u. Tankservice zu.
    c) Tankzugversand. Der Käufer ist verpflichtet, Tankzüge sofort nach Eintreffen zu entleeren. Bei Verzögerungen werden die tariflich festgelegten Kosten
    berechnet. Lieferungen im Tankwagen setzen genügend befestigte Zufahrtswege, ausreichende Aufnahmebehälter und technisch einwandfreie, den
    Sicherheitsvorschriften entsprechende Abfüllvorrichtungen voraus. Ebenso müssen genügend Hilfskräfte für die Entleerung bei Käufer vorhanden sein.
    Die Tankzugentladung obliegt dem Empfänger und fällt in seinen Haftungsbereich. Sofern Tankzugfahrer bei der Entladung mitwirken, gelten sie als
    Erfüllungsgehilfen des Empfängers.
    Im Übrigen gelten die Bestimmungen für den Kesselwagenversand.
    d) Schiffsversand. Der Käufer ist verpflichtet, die Schiffe sofort und restlos zu entleeren. Bei Schiffsversand, auch im Falle der Charterung von Schiffsraum durch
    die UK-Heizöl u. Tankservice gilt die unter Ziffer 3.e) geregelte Gefahrübertragung. Alle Kosten, die sich z.B. aus Transportunterbrechnung, Zwischenlagerung
    usw. ergeben, gehen zu Lasten des Käufers. Der Käufer gesteht der UK-Heizöl u. Tankservice für alle Ansprüche des Reeders gegen die UK-Heizöl u. Tankservice
    einen uneingeschränkten Rückgriffsanspruch gegen sich zu.
  5. Beratung. Auskünfte über Verarbeitungs- und Anwendungsmöglichkeiten unserer Erzeugnisse, technische Beratung erfolgen nach bestem Wissen, sind jedoch
    unverbindlich und schließen jegliche Haftung der UK-Heizöl u. Tankservice aus.
  6. Eigentumsvorbehalt/Forderungsabtretung. Die Ware sowie berechnete Umschließungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher auch künftig
    entstehender Forderungen einschließlich des zu Gunsten von der UK-Heizöl u. Tankservice bestehenden Saldos bei laufender Rechnung Eigentum der UK-Heizöl
    u. Tankservice.
    Der Eigentumsvorbehalt der UK-Heizöl u. Tankservice erlischt weder durch Vermischung noch durch Verarbeitung; vielmehr erwirbt die UK-Heizöl u. Tankservice
    hierbei Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen Waren.
    Der Käufer ist zum Weiterverkauf der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr berechtigt, solange nicht Zahlungsverzug vorliegt. Zu anderen
    Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere zur Verpfändung und Sicherstellung ist der Käufer nicht berechtigt. Im Verzugsfalle ist die UK-Heizöl u.
    Tankservice berechtigt, die Ware auf Kosten des Käufers abzuholen, welcher auf Einwendungen und Gegenansprüche dazu verzichtet und jetzt schon den
    Zugang zu seinen Lagerräumen und Tankeinrichtungen sowie Einsicht in die Bücher gestattet.
    Forderungen des Käufers aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware oder im Zusammenhang mit einer Verwendung der Vorbehaltsware zugunsten Dritter
    gelten von vornherein als an die UK-Heizöl u. Tankservice abgetreten. Der Käufer ist zur Einziehung der Forderungen im ordentlichen Geschäftsgang ermächtigt,
    solange er seinen Zahlungsverpflichtungen vereinbarungsgemäß nachkommt. Auf Verlangen der UK-Heizöl u. Tankservice ist er verpflichtet, seine
    Vertragspartner unverzüglich von der Abtretung zu unterrichten, soweit die UK-Heizöl u. Tankservice das nicht selbst tut.
    Die UK-Heizöl u. Tankservice wird die ihr zustehenden Sicherungen nach ihrer Wahl insoweit freigeben, als deren Wert die zu sichernden Ansprüche um 25 %
    übersteigt.
    Nach Befriedigung aller Ansprüche der UK-Heizöl u. Tankservice geht das Eigentum an der Vorbehaltsware auf den Käufer über und die abgetretenen
    Forderungen stehen ihm zu.
  7. Zahlung. Zahlungen sind spesenfrei zum vereinbarten Termin zu leisten. Bei Überweisung gilt der Tag der Gutschrift, bei Scheck- und Wechselzahlung der Tag
    der Einlösung als Eingangstag.
    Die UK-Heizöl u. Tankservice kann eingehende Zahlungen nach freier Wahl verrechnen.
    Meinungsverschiedenheiten irgendwelcher Art berühren die Verpflichtung zur Zahlung nicht. Geltendmachung eines Pfand- oder Zurückbehaltungsrechts gegen
    die UK-Heizöl u. Tankservice ist unzulässig.
    Bei Zahlungsverzug kann die UK-Heizöl u. Tankservice weitere Lieferungen einstellen und unter Geltendmachung etwaiger Schadenersatzansprüche von allen
    Verträgen zurücktreten, ohne dass es besonderer Inverzugsetzung bedarf. Falls der Käufer nicht zahlt und/oder sonstige Umstände bekannt werden, die die
    Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, werden sämtliche Forderungen sofort fällig.
    Bei Zahlungsverzug werden ab Fälligkeit Verzugszinsen mit 2 % über dem jeweiligen Diskontsatz berechnet.
  8. Widerruf Heizölkäufe sind vom Widerrufsrecht ausgeschlossen, da die Preise Schwankungen unterliegen, die der Händler nicht zu verantworten hat.
  9. Datenschutz. Die UK-Heizöl u. Tankservice ist berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob
    diese von ihm selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Datenschutzgesetzes zu verarbeiten. Personenbezogene Daten werden auch
    Konzerngesellschaften und ausliefernden Stellen gespeichert (§ 26 Bundesdatenschutzgesetz).
  10. Gerichtsstand für beide Teile ist 77815 Bühl